
1. Zu den Anlagen gehören: Die Stallungen und alle
weiteren Räume, die Reitbahnen, die Koppeln, der Hindernispark, sowie alle
Nebenflächen einschl. Pkw Stellplätzen.
2. Unbefugten ist das Betreten
- der Ställe
- der Sattel- und Futterkammern
- der Futterböden und aller sonstigen Nebenräume
nicht gestattet.
3. Das Geschäftszimmer des Betriebes befindet sich im
1. OG des Stalls.
Anträge, Anfragen und Hinweise sind an die Betriebsleiterin
(Josefine Lesser)
– nicht an das Stallpersonal – zu richten.
4. Das Rauchen in den Stallungen, Scheunen,
Futterräumen ist verboten.
5. Das Mitführen von Hunden in die Reithalle ist untersagt bzw.
nur nach ausdrücklicher Zustimmung der anwesenden
Reiter gestattet.
6. Die Erteilung von Reitunterricht durch fremde
Reitlehrer, auch Privatpersonen, im
Reitbetrieb muß bei der
Betriebsleitung gemeldet werden, und wird im Reitplatzplan bekannt gegeben.
7. Das Stallpersonal darf nur im Rahmen der ihm von
der Betriebsleiterin erteilten
Anweisungen zu Aufgaben herangezogen werden.
Besondere Wünsche sind an
die Betriebsleitung und nicht an das Stallpersonal zu
richten (z.B. Fütterung,
Pferdetransport, Medikamentengabe, Verbandswechsel).
8. Alle nicht in den Betriebsstallungen
untergebrachten Pferde können nur mit
Genehmigung der Betriebsleiterin gearbeitet werden.
Hierfür wird je Pferd eine
monatliche Gebühr – unabhängig von der Arbeitsdauer
innerhalb des Monats –
erhoben (die jeweils gültigen Gebühren sind am
Schwarzen Brett veröffentlicht
oder bei der Betriebsleitung einzusehen).
9. Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung
verstößt, kann von der
Benutzung der Anlagen ausgeschlossen werden.
10. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste
oder Schäden irgendwelcher Art,
die insbesondere durch Lehr- oder Privatpferde,
Diebstahl, Feuer oder andere
Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder
anvertrautem Gut verursacht werden
oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder
der Besucher entstehen,
soweit der Betrieb nicht gegen solche Schäden
versichert ist oder soweit diese
Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
seitens des Betriebes,
seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen
oder irgendwelcher sonstiger
Hilfspersonen beruhen.

1. Der Betrieb vermietet Boxen für die Unterstellung
von Pferden einschl.
Fütterung und Koppelgang.
Für die Einstellung von Pensionspferden ist ein
besonderer Einstellungsvertrag
abzuschließen. Diese Betriebsordnung ist in ihrer
jeweils gültigen Fassung
Bestandteil dieses Einstellungsvertrages.
2. Die Preise für die Unterstellung von
Pensionspferden einschl. ihrer Staffelung
ergeben sich aus der Gebührenordnung (bei der
Betriebsleiterin zu erfragen).
3. Treten im Stall Seuchen oder ansteckende
Krankheiten auf, welche den gesamten
Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb
berechtigt, nach Anhören von mind. 2
Tierärzten alle zum Schutze der Pferde erforderlichen
Maßnahmen zu treffen.
Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen,
so kann der Betrieb die
sofortige Entfernung ihrer Pferde verlangen.
4. Für eingestellte Pensionspferde sind vom Halter
angemessene
Tierhalterhaftpflichtversicherungen abzuschließen.
1. Es stehen folgende Anlagen zur Verfügung:
a. Ausläufe & Paddock Sommer und Winter
b. Weiden nur im Sommer
c. Reitplatz Natuegelände
d. Longierplatz eingezäunt auf dem Pferdehof
e. Springplatz (Naturgelände)
f.
Reithalle 13x40 m
2. Der Zeitpunkt der Nutzung der Anlagen wird von der
Betriebsleitung entsprechend
den Witterungs- und Wachstumsverhältnissen festgelegt.
3.Auf dem Reitplatz darf zur Schonung des Reitplatzes
nicht longiert werden. Dafür steht der Longierplatz
ab zur Verfügung.
Das Wälzen der Pferde in der Reithalle ist zur Schonung der Halle ebenfalls verboten.
4. Der Longierplatz dient auch als Fangkoppel und ist
während der Reinholzeiten
freizuhalten.
5. Pferdeäppel sind
umgehend nach dem Reiten , aus der Reithalle, oder dem
Longierplatz vom Reiter zu entfernen.
1. Die Reitanlagen stehen grundsätzlich gem.
Zeitplanung (Schwarzes Brett) zur
Verfügung. Machen besondere Veranstaltungen wie
Kinderferien, Lehrgänge usw. es
erforderlich, die Reitanlagen für den allgemeinen
Reitbetrieb zu sperren oder
einzuschränken, so wird das durch Anschlag bekannt gegeben.
2. Einzelreiter werden gebeten, nach Möglichkeit
nicht zu Zeiten zu reiten, in denen
Unterricht stattfindet.
3. Für das Longieren steht der Longierplatz zur
Verfügung.

4. Vor Betreten und Verlassen der Reithalle hat der
Reiter auf sich aufmerksam zu
machen („Tür frei?“ – „Ist frei!“). Das Aufsitzen
erfolgt nicht vor der Reithalle,
sondern erst in der Bahn auf dem Reithalle und zwar auf der
Mittellinie.
5. Halten und Schritt auf dem Hufschlag sind
untersagt, wenn mehr als 1 Reiter die
Bahn benutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab- und
Galoppreiten freizumachen;
hierbei ist ein Zwischenraum von 2,50 m (3 Schritt) einzuhalten.
6. Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist
aus Sicherheitsgründen ein
Abstand von wenigstens 1 Pferdelänge erforderlich.
Beim Überholen wird auf der
Innenseite vorbei geritten. Nach Ermessen ordnet der
älteste Reiter nach
angemessenem Zeitraum an: „Bitte Handwechsel“. Dieser
Anordnung ist sofort
Folge zu leisten.
7. Reiten auf der entgegensetzten Hand ist nur
zulässig, wenn sich nicht mehr als 4
Reiter in der Bahn befinden und alle zustimmen.
Hierbei ist stets rechts
auszuweichen.
Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel- und Wechsellinie.
Springen ist nur mit Einverständnis der weiteren
anwesenden Reiter zulässig.
8. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern
frei. Sie sind nach Benutzung an
ihren Platz zurückzustellen. Für Schäden an den
Hindernissen kommt der
betreffende Reiter oder Pferdebesitzer selbst auf.
Schäden sind sofort zu melden.
9. In den Springstunden ist das Tragen einer
splittersicheren Sturzkappe Pflicht.
10. Außer bei der Springarbeit sind alle Hindernisse
außerhalb der Reitbahn
aufzubewahren.
11. Die vorgenannten Bestimmungen gelten sinngemäß
für die Außenanlagen.
1. Bei Dunkelheit ist eine Beleuchtung mitzuführen.
2. Bei Begegnungen mit anderen Reitern oder
Fußgängern ist zum Schritt
durchzuparieren.
3. Zum Ausschlagen neigende Pferde sind zu
kennzeichnen und am Schluß der
Gruppe zu reiten.
4. Im Übrigen gelten für den fairen Reiter im Gelände
folgende Gebote:
- Gewöhne dein Pferd vor dem ersten Ausritt an die
Erscheinungen im
Straßenverkehr.
- Verzichte nicht auf die Sturzkappe.
- Kontrolliere den verkehrssicheren Zustand von
Sattel und Zaumzeug.
- Vereinbare die ersten Ausritte mit anderen Reitern;
in der Gruppe ist der Ausritt
sicherer!
- Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür
freigegebenen Wegen und
Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere
Erlaubnis des
Eigentümers vorliegt!

- Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende
Umwege in Kauf, wenn
Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostaufbrüche
weich geworden sind und
nachhaltig Schäden entstehen können!
- Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal
entstehen können, und regele
entsprechenden Schadenersatz!
- Sei freundlich zu allen, die dir draußen begegnen.
Verschaffe dem Reitsport
Sympathien, keine Gegner.
Langenhain, den ... Die Betriebsleitung
Die mir ausgehändigte Betriebs- und Reitordnung habe
ich gelesen und erkenne sie an.
_____________________, den ____________2010____
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